Sennheiser

Änderung der Frequenznutzung in Deutschland für drahtlose Mikrofone

 

Das UHF Band bleibt den drahtlosen Mikrofonen erhalten!

Neue VVnömL – Verwaltungsvorschrift nicht öffentlicher mobiler Landfunk

Regeln Spektrumszugang drahtloser Mikrofone und In-Ear Monitor Systeme


Spektrumszugang UHF Band heute

Der Zugang zu Übertragungsfrequenzen wurde seitens der Bundesnetzagentur zum 3.3.2010 neu geordnet. Auslöser ist die Notwendigkeit Frequenzen oberhalb 790 MHz in Zukunft für die drahtlose Internetversorgung vorrangig des ländlichen Raumes, später auch der Ballungsgebiete, einzusetzen.

Derzeit arbeiten drahtlose Mikrofone im Wesentlichen im Bereich 790 -814 MHz und 838 – 862 MHz als Sekundärnutzer. In diesem Bereich ist der Betrieb drahtloser Mikrofone und In-Ear Monitor Systeme für professionelle Nutzer bundesweit kostenlos: Details in der Verfügung 91/2005.
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38182/publicationFile/2561/FundstelleId4469pdf.pdf
 
Keine Veränderung 863 – 865 MHz
Dieser Frequenzbereich bleibt von allen hier beschriebenen Regelungen unbeeinflußt. In diesem Frequenzbereich können nach wie vor drahtlose Mikrofone, In-Ear Monitor Systeme, drahtlose Kopfhörer, Hörhilfen usw. kostenfrei betrieben werden – europaweit!.
 
Was sich ändert:
Ab Ende 2010 ist damit zu rechnen, daß der Ausbau des drahtlosen Internets beginnt. Es wird die folgenden Frequenzen belegen: 791 – 821 MHz und 832 – 862 MHz. In diesen, im Wesentlichen von drahtlosen Mikrofonen genutzten Frequenzbereichen, wird es zu Störungen kommen – je nach Ausbaugrad des drahtlosen Internets. Der Parallelbetrieb beider Systeme ist nicht möglich – aufgrund der schwächeren Sendeleistung werden die drahtlosen Mikrofone gestört werden.
Es empfiehlt sich bei Feststellung von Störungen auf andere Frequenzen auszuweichen.

Sind keine Störungen festzustellen: die genannten Frequenzen, 790 -814 MHz und 838 – 862 MHz, dürfen von drahtlosen Mikrofonen bis zum 31.12.2015 weiter genutzt werden. Danach ist dieser Bereich nur noch mit Einzelzulassungen nutzbar.


Ersatzfrequenzbereich 710 – 790 MHz
Ab sofort können von professionellen Nutzern Frequenzen im Bereich 710 – 790 MHz für Produktionen eingesetzt werden. Für die Nutzung der Frequenzen muß eine kostenpflichtige Frequenzzuteilung seitens der Bundesnetzagentur erteilt werden. Die tatsächlichen Betriebsfrequenzen in dem der Nutzergruppe zugewiesenen Frequenzbereich werden durch den Zuteilungsinhaber, den Frequenznutzer, selbst ausgewählt werden. Dabei muß darauf geachtet werden, daß andere Dienste nicht gestört werden; insbesondere die DVB-T Übertragung des Primärnutzers.


Übersicht der möglichen UHF Sekundärnutzungen:

Kosten der Zuteilung – Quelle Bundesnetzagentur:
 
Frequenzgebührenverordnung
Punkt B. 4. 13.  Gebühren für eine Durchsagefunkanlage (Führungsfunkanlage, drahtlose Mikrofonanlage): 130,00 Euro
Dieser Betrag beschreibt einmalige Verwaltungskosten unabhängig von der Anzahl von drahtlosen Mikrofonen, die in der Anlage genutzt werden.

Frequenznutzungs- und EMV Beitrag
Die Summe aus Frequenznutzungs- und EMV Beitrag beträgt 9,10€ pro Sender und Jahr.
 
Zusammenfassung der Kosten:
Einmalige Verwaltungskosten pro Anlage: 130,00€.
Kosten pro Jahr und drahtloser Strecke 9,10€.
Beispiel: eine Verleihfirma mit 20 drahtlosen Systemen zahlt für eine Zuteilung einmalig 130,00€. Hinzu kommt dann noch pro Jahr ein Beitrag von 9,10€ pro Strecke; in diesem Fall 182,00€ pro Jahr. Also in Summe 130,00€ + 182,00€ = 312,00€ im ersten Jahr; jedes weitere Jahr nur noch 182,00€.
Die Einzelzuteilung ist auf grundsätzlich auf 10 Jahre befristet.


Erweiterung bestehender Anlagen:
Anmeldung von zusätzlichen Strecken, Erweiterung von Anlagen.
Dazu kann ein bestehender Antrag erweitert werden. Das kostet 60,00€ plus die oben genannte Jahresgebühr pro Strecke.

Achtung: wird diese Anlage verliehen, dann muß mit dem Betreiber der Anlage ein Vertrag der zeitweiligen Überlassung geschlossen werden! Der Inhaber der Zuteilungsurkunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Zuteilungsbedingungen.

Antrag auf Einzelzuteilung
Die Einzelzuteilung für eine Anlage erfolgt auf Antrag, der bei der Bundesnetzagentur gestellt werden muß. Antragformular mit Ausfüllungshinweisen:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/84072/publicationFile/2691/
DurchsagefunkdrahtloseMikroId5710pdf.pdf


Weitere Frequenzen 470 – 710 MHz
Sollte der Frequenzbereich 710 – 790 MHz für die Anwendung nicht ausreichen, dann können von der Bundesnetzagentur auch Frequenzen unterhalb von 710 zugeteilt werden. Der Bereich 470 – 710 MHz (exakt 470 – 606 MHz und 614 – 710 MHz) wird bevorzugt benutzt für Rundfunk Produktionen öffentlicher und privater Programmanbieter. Das Anmeldeverfahren für diese Nutzer ist dem oben beschriebenen identisch.

Wo kann ich mich anmelden?
Anmeldung erfolgt bei den zuständigen Außenstellen der Bundesnetzagentur.


Norbert Hilbich, 4.3.2010
Alle Angaben ohne Gewähr.