HinweisgebersystemBitte weisen Sie uns auf Regelverstöße hin

Regeln und Normen bilden die Grundlage eines fairen und friedlichen Miteinanders. Unsere ethischen Grundsätze sind bindend für uns und unsere Partner. Hinweise auf Verstöße gegen diese Grundlagen des Umgangs miteinander helfen uns, Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und abzustellen und so Schaden vom Unternehmen und unseren Partnern abzuwenden.

Wir, die Sennheiser Unternehmensgruppe, möchten sowohl unsere Mitarbeitende als auch Mitarbeitende bei geschäftlich verbundenen Unternehmen dazu ermutigen, sich bei einem konkreten Verdacht auf Regelverstöße in Zusammenhang mit der Sennheiser Gruppe an uns zu wenden und über diese ohne Angst vor negativen Konsequenzen offen zu berichten.

Hinweisgeber, die aus konkretem Anlass Verstöße melden, werden von uns geschützt und ihre Identität wird vertraulich behandelt. Die Diskriminierung von Hinweisgebern stellt eine Verletzung unserer ethischen Grundsätze dar und zieht arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Auch wenn die Bearbeitung von Hinweisen einfacher ist, wenn Sie Ihre Identität unserem Compliance Office gegenüber offenlegen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie Hinweise auch anonym abgeben können. Grundsätzlich werden Identitäten bei der Bearbeitung eines Hinweises erst dann intern weitergegeben, wenn dafür die Zustimmung des Hinweisgebers vorliegt.

Welche Beispiele gibt es für Regelverstöße?

Bei konkretem Verdacht können sämtliche Regelverstöße gemeldet werden. Beispiele für Regelverstöße sind:

  • Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
  • Verletzung von Menschenrechten
  • Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
  • Korruptions-, Untreue- und Diebstahlsdelikte
  • Verletzungen der Privatsphäre und strafrechtlich relevante Verletzungen des Datenschutzes
  • Verstöße gegen (technische) Sicherheitsrichtlinien, Umweltvorlagen, Rechnungslegungs- und Buchführungsrichtlinien

 

Wie kann ich einen Hinweis abgeben?

Damit Ihre Meldung von unserem Compliance Office zielführend bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise in Ihrer Nachricht

  • Ihre Kontaktdaten oder anonym ohne Rückmeldung
    • Name, Telefon, E-Mail-Adresse usw.
  • Wann ist es passiert?
    • Datum, Uhrzeit, Dauer, Häufigkeit
  • Wo ist es passiert?
    • Land, Standort, Werk usw.
  • Wer hat gehandelt?
    • z. B. Namen der involvierten Personen
  • Was ist passiert? (notwendige Information)
    • Genaue Beschreibung des verdächtigen Vorfalls, der Umstände und der allgemeinen Bedingungen
  • Wer hat außer Ihnen das verdächtige Verhalten noch wahrgenommen?
    • Zeugen, Name, Tel.-Nr., E-Mail Adresse usw.
  • Weitere Informationen
    • Bitte benutzen Sie dieses Feld bei Bedarf, um uns zusätzliche Informationen mitzuteilen (z. B. Motivation des Betroffenen, Regelung, gegen die der Betroffene verstoßen hat).

 

Wie und durch wen wird ein Hinweis bearbeitet?

Alle Hinweise werden durch die Mitarbeitenden unseres Compliance Offices angenommen und bewertet. Bezieht sich ein Hinweis auf Verstöße gegen geltendes Recht, wird der Inhalt rechtlich überprüft. Erhärtet sich ein Anfangsverdacht, werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Sollte die Bearbeitung vom Compliance Office an eine interne oder externe Stelle abgetreten werden, werden die Hinweisgeber vorab darüber informiert, soweit deren Identität bekannt ist.

Das Compliance Office agiert bei der Bearbeitung eines Hinweises auf Grundlage der DSGVO. Die entsprechenden Hinweise zum Datenschutz bei Sennheiser können Sie hier finden: https://de-de.sennheiser.com/datenschutz. Alle Hinweise werden ernst genommen und gründlich sowie systematisch bearbeitet. Selbstverständlich erhalten Betroffene die Gelegenheit zur Stellungnahme, sobald diese möglich ist.

Die Mitarbeitenden im Compliance Office verfolgen jeden Vorgang bis zu seinem Abschluss. Alle persönlichen Daten, die im Zuge des Vorgangs erhoben wurden, werden nach dessen Abschluss gelöscht. Lediglich Daten, die zur anonymen Berichterstattung erforderlich sind, werden weiter aufbewahrt.

Solange Verstöße nicht nachgewiesen sind, gilt die Unschuldsvermutung für die Betroffenen. Wir legen Wert auf die faire Behandlung von Hinweisgebern und Betroffenen und wahren grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen.

 

Was geschieht, wenn mein Hinweis abschließend bearbeitet ist?

Der vom Vorwurf Betroffene und seine Führungskraft werden über das Untersuchungsergebnis schriftlich informiert. Der Hinweisgeber wird, sofern er nicht anonym bleibt, ebenfalls über den Fallabschluss und die abschließende Entscheidung informiert.

Bei unzutreffenden Vorwürfen wird die betroffene Person auf Wunsch rehabilitiert.

Personalmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit ergriffen. Bei einem Fehlverhalten eines Geschäftspartners werden entsprechende Konsequenzen ebenfalls nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vorgenommen.

Neben anderen Kriterien spielen die folgenden Gesichtspunkte eine Rolle bei unseren Bewertungen:

  • Art und Schwere des Regelverstoßes
  • Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  • Höhe, Umkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens
  • Haltung des Betroffenen zum Verstoß
  • Mitwirkung oder Wiedergutmachung
  • Einflussvermögen der Sennheiser Gruppe auf den Geschäftspartner
  • Konkrete Personalmaßnahmen unseres Unternehmens richten sich nach dem lokalen Recht, können jedoch je nach Schwere des Regelverstoßes sowohl disziplinarische als auch arbeitsrechtliche Maßnahmen umfassen.
  • Bei festgestellten Straftaten behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten

 

Berichtet die Sennheiser Gruppe über Ergebnisse und Hinweise?

Im Rahmen unserer Aktivitäten über ein sozial und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften berichten wir jährlich auch in anonymisierter Weise über Ergebnisse aus dem Hinweisgebersystem.

Hinweisgebern und sonstigen Dritten bleibt der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten vorbehalten. Insbesondere ist mit der Abgabe eines Hinweises auf Rechtsverletzungen und Regelverstöße kein Verzicht auf ein vorhandenes Klagerecht verbunden. Wir wahren im Rahmen unserer Untersuchungen Vertraulichkeit. Selbstverständlich kooperieren wir mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Bei Mitteilung von Hinweisen können Sie sich gerne über die folgenden Kontaktadressen an die Mitarbeitenden unseres Compliance Offices wenden oder sich persönlich unter der Telefonnummer +49 (05130) 600 0 direkt mit dem Bereich Legal Services verbinden lassen.

compliance@sennheiser.com

Sennheiser electronic SE & Co. KG

Am Labor 1

30900 Wedemark