Vorwort

Diese Grundsatzerklärung definiert unseren Anspruch als SENNHEISER Gruppe[1] zur Einhaltung ethischer, sozialer und umweltbezogener Standards in unserem Unternehmen und gegenüber unseren Geschäftspartnern und Kunden. Sie beschreibt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG), wie wir den gesetzlich bestimmten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen. Zudem enthält diese Grundsatzerklärung Angaben zu den auf Grundlage einer Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. 

SENNHEISER erwartet von seinen Zulieferern entlang der gesamten Lieferkette, ihre Geschäftstätigkeit integer und verantwortungsbewusst auszuüben und alle anwendbaren Gesetze zur Achtung der menschenrechts- und umweltbezogenen Belange des LkSG zu befolgen. Entsprechend bringt diese Grundsatzerklärung auch unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an unsere Zulieferer und Geschäftspartner in der Lieferkette zum Ausdruck.

Verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Handeln ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenswerte. Dies ist Grundvoraussetzung für die Geschäftstätigkeit der SENNHEISER Gruppe und umfasst neben der Einhaltung der Vorgaben des LkSG die Compliance mit allen gesetzlichen Anforderungen wie die Vorgaben des Kartell- und Wettbewerbsrechts, die Korruptions- und Geldwäscheprävention, das Exportkontrollrecht sowie das Datenschutzrecht.

1. Unser Bekenntnis zu Menschenrechten

Wir erkennen die Bedeutung von verantwortungsbewusstem Handeln an und sind fest entschlossen, die Prinzipien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in all unseren Geschäftsaktivitäten umzusetzen. 

Vor diesem Hintergrund bekennen wir uns zu den Prinzipien und Vorgaben der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Rahmenwerke und Standards: 

- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

- die Übereinkommen und Protokolle der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards

- die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

- die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen

- die Prinzipien des UN Global Compact

Wir betrachten diese internationalen Rahmenwerke und Standards als Grundlage für unser Engagement und die Art und Weise, wie wir unsere Geschäfte führen wollen. Wir erwarten auch, dass diese von unseren Beschäftigten und den Zulieferern in unserer Lieferkette befolgt werden.

2. Festlegung der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen

Unser Anspruch ist es insbesondere, die nachfolgenden menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen zu erfüllen: 

Umweltschutz: Verantwortung für die Umwelt bedeutet für die SENNHEISER Gruppe, die endlichen Ressourcen der Natur zu bewahren .Daher ist die sorgfältige und effiziente Nutzung von Ressourcen für die SENNHEISER Gruppe von größter Bedeutung. Wir setzen uns für nachhaltige Praktiken und den sparsamen Umgang mit Ressourcen ein und streben an, negative Umweltauswirkungen entlang der Lieferkette zu minimieren - insbesondere schädliche Bodenveränderungen, Wasser- und Luftverschmutzung, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch. Der Bewahrung der biologischen Vielfalt kommt hierbei durch den Schutz der Wälder und des maritimen Ökosystems ein besonderes Augenmerk zu. Unsere Prozesse, Betriebsstätten und -mittel entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und Umweltstandards.

Vor diesem Hintergrund unternimmt die SENNHEISER Gruppe folgende Anstrengungen, um ihre Umweltbelastungen und -risiken zu reduzieren und den Umweltschutz fortlaufend zu verbessern:

-Nutzung von Ökostrom

-Verwendung von Recyclingmaterialien

Die SENNHEISER Gruppe ist sich der Risiken bewusst, die mit der Verwendung von gefährlichen Materialien, Chemikalien und Stoffen verbunden sind, und nimmt ihre Verantwortung ernst, um sowohl Risiken für Umwelt und Gesundheit durch ordnungsgemäße Kennzeichnung dieser Stoffe als auch in Umgang, Transport und Lagerung zu vermeiden. 

Menschenrechte und soziale Verantwortung: Die Achtung der Menschenrechte und die soziale Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten und Dritten ist für die SENNHEISER Gruppe äußerst wichtig. 

Wir verpflichten uns dazu, die Menschenrechte in unserer Lieferkette zu achten und sicherzustellen, nicht in irgendeiner Form zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. 

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, sowie auf modernen Formen der Sklaverei z.B. Leibeigenschaft, Menschenhandel, Arbeit unter Androhung von Strafe oder wirtschaftliche Ausbeutung.

Die SENNHEISER Gruppe pflegt einen diskriminierungsfreien Umgang im Konzern. Wir tragen Sorge dafür, eine ungleiche Behandlung der Beschäftigten, gleich aus welchem Grund, etwa aufgrund der nationalen oder ethnischen Herkunft, der sozialen Herkunft, des Gesundheitszustands, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, des Geschlechts, der politischen Meinung, der Religion oder der Weltanschauung zu vermeiden. Insbesondere findet der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit Anwendung. 

Arbeitsbedingungen: Für die SENNHEISER Gruppe haben faire Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten im Rahmen der konzernweiten Gesundheits- und Sicherheitsstrategie höchste Priorität. Wir halten international anerkannte sowie national geltende Arbeitsnormen ein und haben ein Arbeitsschutzmanagement etabliert.

Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten spielt eine besondere Rolle. Die Gestaltung der Arbeitszeiten im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements erfolgt so, dass Arbeitsunfälle aufgrund von körperlicher und geistiger Ermüdung vermieden werden.

Belästigung und jegliche Form von Gewalt am Arbeitsplatz sind bei der SENNHEISER Gruppe verboten und werden streng geahndet.

Verwendung von Rohstoffen: Die SENNHEISER Gruppe ist bestrebt, nur Rohstoffe zu verwenden, deren Abbau, Transport, Handel, Verarbeitung und Export weder direkt noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen, Gesundheits- und Sicherheitsproblemen, Umweltverschmutzung oder Verstößen gegen die Compliance beitragen. 

Von Lieferanten sowie entlang der Lieferkette erwarten wir entsprechend, dass diese über einen angemessenen Due-Diligence-Prozess verfügen. Auf Ad-hoc-Basis verlangen wir von unseren Lieferanten, dass sie uns Informationen über ihre Lieferkette für diese Materialien sowie gegebenenfalls andere Rohstoffe zur Verfügung stellen, einschließlich Informationen über die Herkunft des Materials. 

3. LkSG-Risikomanagement

3.1 Risikobewertung und -management

Der Schutz der vorgenannten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Güter ist über unser übergreifendes Risikomanagement abgedeckt, das in unseren Geschäftsabläufen verankert ist.

Wir sind bestrebt, Transparenz entlang unserer Lieferkette zu schaffen. 

Wir führen einmal jährlich sowie anlassbezogen Risikoanalysen durch, um potenzielle Gefahren für Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren und Risiken vorzubeugen bzw. etwaige Verstöße zu beenden. Mit Hilfe eines kontinuierlich aktualisierten Risikoanalyseprozesses ermitteln und bewerten wir die relevanten Menschenrechts- sowie Umweltthemen und potenziell Betroffene unserer eigenen Geschäftstätigkeit und unserer unmittelbaren Geschäftspartner.

Im Rahmen des Risikoanalyseprozesses identifizierten wir zunächst anhand einer abstrakten Betrachtung von Risiken branchen-, warengruppen- und etwaige länderspezifische Risiken im eigenen Geschäftsbereich und den Lieferketten. Diejenigen Zulieferer und Gesellschaften, für die eine erhöhte Risikodisposition besteht, werden im zweiten Schritt im Rahmen einer konkreten Risikoanalyse auf prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hin untersucht.

Die hierbei ermittelten Risiken werden gewichtet, priorisiert und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit hin untersucht. Unseren Fokus legen wir auf Menschenrechtsthemen, die durch die Risikoanalysen als wesentlich identifiziert wurden. Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen fortlaufend in den unternehmerischen Entscheidungsprozess in Bezug auf Lieferantenauswahl und -management sowie Produktauswahl ein.

Für unser Risikomanagement trägt die SENNHEISER Geschäftsführung die Verantwortung und delegiert die entsprechenden Aufgaben an die zuständigen Geschäftsbereiche und Funktionen. Die Verantwortung für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten obliegt dem Compliance Officer der Mitglied der Geschäftsführung ist.

Die Effektivität unseres Risikomanagementprozesses prüfen wir jährlich sowie anlassbezogenen im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle. Prioritäre Risiken stehen hierbei im besonderen Fokus. Auf Grundlage dieser Bewertungen entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung und passen unsere Strategien entsprechend an. 

3.2 Präventionsmaßnahmen gegenüber Zulieferern

Wir setzen frühzeitig Maßnahmen zur Prävention und Verminderung nachteiliger menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Auswirkungen und Risiken um, die wir erkannt und priorisiert haben. 

Ein wichtiges Instrument, um Menschenrechte zu stärken, Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie fairen Handel zu fördern, ist unser SENNHEISER Code of Conduct für Lieferanten, der unsere Erwartungshaltung widerspiegelt und den verbindlichen Handlungsrahmen für unsere Geschäftspartner und Lieferanten vorgibt. Die Sozial- und Umweltstandards unserer Zulieferer stellen einen wesentlichen Bestandteil unserer Lieferantenauswahl dar. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an deren Lieferanten und Geschäftspartner wie bspw. Nachunternehmer in der Lieferkette weiterzugeben.

Daneben kooperieren wir mit unseren Lieferanten, um deren Fähigkeiten in Bezug auf soziale und ökologische Verantwortung zu stärken. Wir unterstützen sie bei der Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Praktiken.

3.3 Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich

SENNHEISER erwartet von seinen eigenen Mitarbeitenden, dass sie sich bei ihren täglichen Entscheidungen an diesen Leitlinien orientieren und investiert in die Sensibilisierung der Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass diese Werte im täglichen Betrieb aktiv gelebt werden. Wir haben Prozesse implementiert, um  Verstöße gegen diese Prinzipien zu erkennen, sie durch etablierte Verfahren zu erfassen und zu behandeln, um schließlich angemessene Maßnahmen für unseren Geschäftsbetrieb abzuleiten. Dies schließt auch Rückmeldungen von externen Quellen ein.

3.4 Abhilfemaßnahmen 

Wir nehmen sämtliche Vorfälle und Vorwürfe ernst, unabhängig davon, ob sie von unseren Mitarbeitenden, externen Prüfern, Geschäftspartnern, den Medien oder anderen Stakeholdern vorgebracht werden. Für den Fall, dass der Verdacht besteht, dass unsere Geschäftstätigkeiten Menschenrechts- oder Umweltverletzungen verursachen oder zu diesen beitragen, werden wir die vorgebrachten Hinweise untersuchen, aufgreifen, darauf reagieren und angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Liegt ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechts- oder Umweltverletzungen entlang unserer Lieferkette vor, wird diesem sorgfältig und konsequent nachgegangen. Je nach Schwere der Verletzung behalten wir gegenüber unseren Geschäftspartnern angemessene Reaktionsmöglichkeiten, von der Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung vor.

3.5 Beschwerdeverfahren

Über das SENNHEISER-Beschwerdeverfahren haben wir ein themenübergreifendes Meldesystem für interne wie externe Beschwerden mit verschiedenen Kontaktkanälen etabliert, um Personen zu ermöglichen, uns auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bzw. Pflichtverletzungen in unserem eigenen Geschäftsbereich oder in unserer Lieferkette hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren ist in deutscher und englischer Sprache erreichbar. Hinweise können, nach Wunsch auch anonym, per E-Mail unter compliance@sennheiser.com oder auf postalischem Wege übermittelt werden. Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und nachvollziehbaren Prozesses bearbeitet. Die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens abgegebenen Meldungen werden vertraulich behandelt. Es ist darauf ausgerichtet, dass es für die Hinweisgebenden aufgrund ihrer Meldungen zu keinen Benachteiligungen kommt. Die Personen, die mit der Bearbeitung der Hinweise und der Erörterung des Sachverhalts des Hinweisgebenden betraut sind, sind zum unparteiischen Handeln verpflichtet. Sie nehmen ihre Aufgaben unabhängig und ohne Bindung an Weisungen wahr. Sie sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Wir haben für das Beschwerdeverfahren eine Verfahrensordnung festgelegt und im Internet veröffentlicht. Erfahren Sie mehr über unser Hinweisgebersystem und wie es dazu beiträgt, eine transparente und ethische Unternehmenskultur zu fördern. Besuchen Sie den folgenden Link für weiterführende Informationen: Sennheiser Hinweisgebersystem. 

4. Dokumentation und Berichterstattung

Die Grundsatzerklärung werden wir regelmäßig überprüfen und anpassen, um etwaige veränderte Umstände und Prozesse zu berücksichtigen. Wir dokumentieren fortlaufend die Erfüllung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Dokumentation wird mindestens sieben Jahre aufbewahrt. Der Bericht nach den Anforderungen des LkSG erfolgt erstmals für das Jahr 2024 und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt sowie auf unserer Internetseite veröffentlicht.

5. Schlussformel

Diese Grundsatzerklärung dient als Grundlage für unser Handeln gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Wir erkennen an, dass die Umsetzung dieser Prinzipien eine gemeinsame Verantwortung ist, die kontinuierliches Engagement erfordert. Indem wir diese Werte in die Tat umsetzen, streben wir danach, eine positive Wirkung auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt auszuüben.

Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten und stehen zur Verfügung, um auf etwaige aufkommende Fragen einzugehen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf den Austausch.

 

Die Geschäftsführung der SENNHEISER electronic SE & Co. KG

 
[1] SENNHEISER Gruppe bezieht sich auf die Sennheiser electronic SE & Co. KG (SENNHEISER) und die Gesellschaften, an denen SENNHEISER direkt oder indirekt mindestens 50 % der Anteile erhält.