Das Thema Umweltschutz ist Ihnen wichtig?

Uns auch! Schon bei der Entwicklung neuer Produkte achten wir darauf, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen und die Umwelt zu schonen. Dieses Ziel hat die Geschäftsführung in den Unternehmensleitlinien fest verankert.
Bei der Produktion von Sennheiser-Komponenten setzen wir auf innovative Technik, die die Belastung unserer Umwelt möglichst gering hält. Gleiches gilt auch für die Nutzung durch den Konsumenten. Damit gibt Sennheiser seinen Kunden die Sicherheit, sich für hochwertige Produkte zu entscheiden.
Der Umweltschutz zieht sich durch den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Mit Investitionen in diesen Bereich bleiben wir langfristig wettbewerbsfähig und sichern Arbeitsplätze. Dabei profitieren wir von engagierten Mitarbeitern und erfahrenen Profis: An unseren Produktionsstandorten arbeiten besonders qualifizierte Spezialisten, die sich exklusiv um alle Belange der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes kümmern.

Materialkonformität

Stoffe, die für den Menschen und/oder für die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind per Gesetz verboten oder mit Grenzwerten versehen. Auf Grundlage des technischen Fortschritts sowie aktueller Forschung werden fortwährend Regulierungen angepasst. Dies gilt national wie international. Sennheiser erfüllt die Vorschriften, die für die verschiedenen Produkte in den unterschiedlichen Märkten existieren, und überprüft diese nach einem eigens dafür entwickelten Prozess. Einige der wichtigsten Anforderungen sind im Folgenden kurz beschrieben.

REACH

Die oben erläuterte RoHS Richtlinie beschränkt die Verwendung von schädlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) hat dagegen zum Ziel, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt generell vor allen als kritisch eingestuften Stoffen zu schützen. Da die REACH Verordnung sehr komplex ist, steht Sennheiser in engem Kontakt mit seinen Lieferanten, um die verschiedenen Aufgaben gemeinsam zu erfüllen. Die wichtigsten Pflichten werden im Folgenden kurz benannt:

Registrierung
Da wir Erzeugnisse im Sinne der REACH Verordnung herstellen, sind wir von der Registrierung nicht direkt betroffen. Diese Pflicht obliegt unseren Lieferanten, mit denen wir in engem Kontakt stehen.

Substances of Very High Concern - SVHC
Die jeweils gültige SVHC-Liste (Kandidatenliste) beinhaltet Stoffe, für die eine Mitteilungspflicht gegenüber Kunden und der nächsten Handelsstufe besteht. Sie findet sich auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):
http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table
Nach Art. 33 der REACh Verordnung stellt das herstellende Unternehmen „ dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden, Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.“

Stoffe des REACH-Anhangs XIV und XVII
Auf Grundlage der Substanzen auf der Kandidatenliste erörtert die EU, welche Stoffe autorisierungspflichtig sind. Diese werden im Anhang XIV veröffentlicht:
https://echa.europa.eu/de/authorisation-list
Wir starten in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten entsprechende Aktivitäten, sofern unsere Produkte Stoffe aus dem Anhang XIV enthalten und entsprechend ersetzt werden müssen.
Stoffbeschränkungen sind im Anhang XVII zu finden:
https://echa.europa.eu/de/substances-restricted-under-reach
Die Stoffbeschränkungen sind sehr spezifisch und oft mit Grenzwerten versehen. Auch hier ist Sennheiser in engem Kontakt zu unseren Lieferanten, um gemeinsam die Konformität zu Stoffbeschränkungen sicher zu stellen. Weitere Informationen zu REACh erhalten Sie unter http://echa.europa.eu/

RoHS

Bei der Europäischen RoHS Richtlinie steht die „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ im Fokus.

Auch die Vorgaben der RoHS Richtlinie werden fortlaufend durch die europäische Gesetzgebung angepasst. Durch eine frühzeitige Umstellung der Fertigungsprozesse und der Materialauswahl sowohl bei Sennheiser als auch bei den Lieferanten werden RoHS-konforme Produkte auf den Markt gebracht. Die RoHS Konformität wird bei Sennheiser intern überwacht und bei uns sowie bei unseren Lieferanten überprüft. Als Nachweis der RoHS-Konformität kann die CE-Erklärung von unserer Homepage angesehen und heruntergeladen werden.

Entsorgung

Sennheiser Produkte sollen nicht nur schadstofffrei sein und wenig Energie verbrauchen. Sie sollen auch nach ihrem Lebensende die Umwelt so wenig wie möglich belasten und so gut es geht wiederverwertet oder recycelt werden. Daher führt Sennheiser alte Produkte, Batterien und Verpackungen den entsprechend qualifizierten Behandlungsanlagen zu.

Damit die fachgerechte Wiederaufbereitung und Entsorgung problemlos vonstattengehen kann, sind zwei Dinge erforderlich:

  • Sennheiser bezahlt bereits beim Inverkehrbringen für das spätere Recycling – denn niemand weiß, wann sich ein Nutzer von seinem Gerät trennen wird.
  • Sennheiser sorgt dafür, dass alle für die Wiederaufbereitung bzw. das Recycling notwendigen Informationen zur Verfügung stehen. Diese Daten stehen allen Sennheiser-Töchtern zur Verfügung, damit die in Verkehr gebrachte Ware ordnungsgemäß in jedem Land entsprechend der Entsorgungsrichtlinien gemeldet werden kann.
  • Sollte eine Wiederverwendungseinrichtung oder eine Anlage zur Verwertung Demontage Informationen benötigen, so werden kostenlose Informationen unter der unten genannten Adresse im Kontakt-Center bereitgestellt. Demontage Informationen sind z.B. Angaben über die Wiederverwendung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder die Behandlung.

Verpackungen

Verpackungsvorschriften haben meist mehrere Ziele. Einerseits sollen die Umweltauswirkungen von Abfällen in allen Mitgliedstaaten sowie in dritten Ländern vermieden bzw. verringert und somit ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden. Dafür gibt es zum Beispiel Schadstoffbeschränkungen in Verpackungsmaterialien. Andererseits soll das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden und Handelshemmnissen sowie Wettbewerbsverzerrungen und -beschränkungen müssen verhindert werden. Damit kommt Abfallvermeidung an erster Stelle, gefolgt von Wiederverwendung und stofflicher Verwertung. Das Schlusslicht bilden die anderen Formen der Verwertung.

Die Registrierungsnummer für in Deutschland in Verkehr gebrachte Verpackungen lautet:
für Sennheiser DE2262469214372
für Georg Neumann DE 3700 7915 4461 9

Transportverpackungen

Nach dem deutschen Verpackungsgesetz ist Sennheiser als Hersteller verpflichtet, die von uns mitgelieferten gebrauchten und restentleerten Transportverpackung unentgeltlich wieder zurückzunehmen. Sollten Sie eine Rücknahme der von uns mitgelieferten Transportverpackungen wünschen, wenden Sie sich bitte an den von uns beauftragten Dienstleister Reclay unter folgender Adresse:
Reclay Systems GmbH
Telefon-Hotline: +49 221 580098 111
E-Mail: transportverpackungen@reclay-group.com

Batterien

Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte gefährliche Substanzen enthalten. Darüber hinaus gibt es Anforderungen für die Sammlung, die Behandlung, das Recycling und die Beseitigung von Altbatterien und Altakkumulatoren. Diese Vorgaben ergänzen oftmals die Abfallvorschriften der Staaten und fördern ein hohes Niveau der Sammlung und des Recyclings. Ziel ist es dabei zum einen, die Umweltbilanz der Batterien zu verbessern. Zum anderen sollen aber auch die Menschen, die am Lebenszyklus von Batterien und Akkumulatoren beteiligt sind, d. h. Hersteller, Vertreiber und Endnutzer, geschützt werden. Ebenso soll das Arbeitsumfeld für Behandlung und Recycling verbessert werden.

Die Registrierungsnummer für in Deutschland in Verkehr gebrachte Batterien und Akkumulatoren lautet: 41715955

Ireland

For suppliers of B2B WEEE
Take Back Offer for customers of a B2B WEEE Sennheiser Product on the Irish market
Sennheiser electronic SE & Co. KG. is committed to meeting the requirements of the European Union (Waste Electrical and Electronic Equipment) Regulations 2014. These Regulations require producers of electrical and electronic equipment to finance the takeback of WEEE resulting from products that we place on the Irish market. This helps us to ensure that WEEE is reused or recycled safely. In line with that commitment Sennheiser electronic SE & Co. KG. will take back WEEE from you. Please contact us for details.
You also have a role to play in ensuring that WEEE is reused and recycled safely. So, if you choose not to return WEEE to us then you should not dispose of it in your bin. The crossed out wheeled-bin symbol on the product reminds users not to dispose WEEE in the bin. You should ensure that the WEEE is collected separately and sent for proper treatment. WEEE contains hazardous substances and if not managed and treated safely it can cause pollution and damage human health.
 
PRL Number
Sennheiser electronic SE & Co. KG - PRL Number 3597WB.
 
WEEE
“Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE) and waste batteries must never be placed in any of your household wheelie bins. WEEE is taken back free of charge at electrical retail outlets on a one-for-one like-for-like basis. There is a container for small waste batteries in your local store. Local authority civic amenity facilities also take back WEEE and waste batteries free of charge. WEEE and waste battery recycling is free”
 
B2C WEEE Sennheiser Products on the Irish market
In fulfilment of our obligations under SI 149 of 2014 and specifically in relation to B2C
Household WEEE
 
“WASTE MANAGEMENT ACT 1996”
Sennheiser electronic SE & Co. KG. participates in a scheme operated by WEEE Ireland, an approved WEEE Compliance Scheme which has been approved by Dublin County Council for the collection of waste electrical and electronic equipment. WEEE Ireland accepts waste electrical and electronic equipment at:

RECYCLE IT, Clondalkin Community Recycling Initiative Limited,
Unit 14/2 Crag Terrace, Clondalkin Industrial Estate, Clondalkin, Dublin 22.
E: info@recycleit.ie, W: www.recycleit.ie, T: 00 353 (0)1 4578321
 
Sennheiser electronic SE & Co. KG. is therefore not required to accept waste electrical and electronic equipment on these premises.
Our registered Number with WEEE Ireland is SEN1652.
 

Deutschland

Rücknahme von B2B Geräten
Möchten Sie Ihr B2B Gerät am Ende seiner Lebensdauer zurückgeben, dann wenden Sie sich bitte an unseren Dienstleister unter:

Osnabrück:
Pferdestraße 31
49084 Osnabrück
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 7.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 12.30 Uhr
Nähere Infos unter: https://www.umweltmanager.net/hpm-in-osnabrueck.html

oder

Celle:
Braunschweiger Heerstraße 111
29227 Celle
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 7.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 15.00 Uhr
Nähere Infos unter: https://www.umweltmanager.net/hpm-in-celle.html