Wir übernehmen für das von Ihnen gekaufte Original-Sennheiser-Produkt eine Garantie von 24 Monaten. Für einige Produkte gilt eine davon abweichende Garantiedauer. Beim Erwerb der erweiterten Garantie gelten folgende Bedingungen (Erweiterte Garantiebedingungen). Die Herstellergarantie gilt nur für Produkte, die zum Zeitpunkt des Erwerbs zum aktuellen Sennheiser Vertriebsprogramm gehören. Die Garantiezeit beginnt ab dem Datum des Kaufs von fabrikneuen ungebrauchten Produkten durch den erstmaligen Endkunden. Zum Nachweis heben Sie bitte unbedingt den Kaufbeleg auf. Ohne diesen Nachweis, die der zuständige Sennheiser-Service Partner prüft, werden Reparaturen grundsätzlich kostenpflichtig durchgeführt. Auf dem Kaufbeleg muss das Kaufdatum und die Bezeichnung des Produktes angegeben sein.
Sollten sich während der Garantiezeit Mängel des Produkts (zum Zeitpunkt seines Ersterwerbs) herausstellen, die auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen, wird Sennheiser electronic SE & Co. KG oder deren Servicepartner das Produkt ohne Berechnung der Arbeits- und Materialkosten reparieren oder (nach Ermessen von Sennheiser electronic SE & Co. KG) das Produkt selbst oder seine schadhaften Teile ersetzen.
Sennheiser electronic SE & Co. KG oder deren Servicepartner können das defekte Produkt oder Teile durch neue oder neuwertige Produkte oder Teile ersetzen. Alle ersetzten Produkte und Teile werden Eigentum von Sennheiser electronic SE & Co. KG oder deren Servicepartner.
Ausgenommen von der Garantie sind:
- unwesentliche Fehler oder Abweichungen in der Beschaffenheit des Produktes, die für Wert und bestimmungsmäßigen Gebrauch unerheblich sind
- dem Produkt beigefügte Zubehörartikel
- Akkus und Batterien (diese Produkte haben wegen ihrer Beschaffenheit eine kürzere Lebensdauer, die zudem im Einzelfall konkret von Ihrer Nutzungsintensität abhängt)
- Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Bedienungsfehler, mechanische Beschädigungen, falsche Betriebsspannung). Unter sachgemäßen Gebrauch ist die Verwendung des Produkts unter den Bedingungen zu verstehen, die in der Betriebsanleitung beschrieben sind.
- Mängel durch Verschleiß
- von Ihnen oder Dritten vorgenommene Modifikationen an Sennheiser-Produkten, wenn über Art und Umfang der Modifizierung keine vorherige schriftliche Zustimmung von Sennheiser vorliegt
- Mängel aufgrund höherer Gewalt
- Mängel die Ihnen beim Kauf bereits bekannt sind
Bei Entfernung oder Veränderung der am Produkt angebrachten Typenschildes, der Seriennummer oder des Sicherheitslabels erlischt der Garantieanspruch. Ferner besteht kein Garantieanspruch bei Eingriffen in das Produkt durch nicht autorisierte Personen oder Werkstätten.
Die Garantie kann weltweit in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen das jeweils nationale Recht unseren Garantiebestimmungen nicht entgegensteht. Andere oder weitergehende als die hier beschriebenen Ansprüche können aus der Garantie nicht geltend gemacht werden.
Daneben können Sie als Endkunde in Ihrem Land gesetzliche Ansprüche haben, die durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt werden; denn die Garantie richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem Sie das Sennheiser-Produkt als Endkunde gekauft haben. Die Regelungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Im Garantiefall kontaktieren bitte den für Sie zuständigen Service-Partner. Eine aktuelle Übersicht aller weltweiten Service-Partner der Sennheiser electronic SE & Co. KG finden Sie im Internet unter Servicepartner Weltweit.
Das Risiko der erfolgreichen Zusendung liegt beim Kunden. Zur Vermeidung von Transportschäden sollte möglichst die Original-Verpackung verwendet werden.