Sennheiser Code of ConductFür Partner und Lizenznehmer

Die vorliegenden Standards formulieren Anforderungen an alle Partner der Sennheiser Gruppe zu Menschenrechten und Arbeitsstandards, Geschäftsethik sowie Umweltschutz und Sicherheit.

Die Inhalte dieses Code of Conducts sind Bestandteil unserer Verträge mit Partnern und Lizenznehmern weltweit. Die Unternehmen sind verpflichtet, diese Anforderungen an ihre Mitarbeiter sowie an die eigenen Partner weiterzugeben und die Einhaltung sicherzustellen. Darüber hinaus erwartet Sennheiser, dass sich seine Geschäftspartner an alle geltenden Regeln und Gesetze halten. Den Bezugsrahmen für unsere Anforderungen bilden die Erklärung der Menschenrechte sowie der Global Compact der Vereinten Nationen, die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Für die Sennheiser Gruppe gelten in der eigenen betrieblichen Praxis dieselben Bestimmungen zu Arbeitsstandards, Geschäftsethik, Umweltschutz und Sicherheit. Diese sind in unserem Verhaltenskodex sowie in der HR-Richtlinie und der Umweltleitlinie verankert. Die Sennheiser Gruppe behält sich vor, die Einhaltung der Standards zu überprüfen und bei Verstößen geeignete Konsequenzen zu ziehen.

Bei Mitteilung von Verstößen oder Hinweisen können Sie unser Hinweisgebersystem auf sennheiser.com nutzen.

I. Arbeitsstandards

Einhaltung der Menschenrechte

Partner sind verpflichtet, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Bei allen Geschäftsaktivitäten im eigenen Einflussbereich müssen Partner darauf hinwirken, dass sie selbst, ihre Geschäftspartner und ihre Zulieferer keine Menschenrechtsverletzungen begehen oder daran beteiligt sind.

 

Freie Wahl der Beschäftigung

Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

 

Ächtung von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion oder Bearbeitung darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Partner sind aufgefordert, sich mindestens an die ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit zu halten. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit dürfen nicht beeinträchtigt werden.

 

Chancengleichheit/Diskriminierungsverbot

Partner sind verpflichtet, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen.

 

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Unternehmen müssen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Es muss sichergestellt werden, dass sich Arbeitnehmer offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen austauschen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das Recht von Arbeitnehmern, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen, muss respektiert werden.

 

Fairness bei Löhnen, Arbeitszeiten und Sozialleistungen

Vergütungen und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhnen, geltender Überstundenregelungen und gesetzlicher Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist.

 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Unsere Partner gewähren als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, und zwar mindestens im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Bestimmungen, und unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

II. Geschäftsethik und Compliance

Einhaltung von Gesetzen

Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Partner sind aufgefordert, jede Form von Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung oder Bestechlichkeit zu unterlassen. Partner sind verpflichtet, alle auf sie sowie die Geschäftsbeziehung mit Sennheiser anwendbaren Gesetze und Regelungen einzuhalten.

 

Fairer Wettbewerb

Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen, müssen eingehalten werden. Unternehmen müssen die Regeln des lauteren Wettbewerbs beachten und sich an das Verbot von Absprachen mit Wettbewerbern und anderen Maßnahmen, die den freien Markt behindern, halten.

 

Vermeidung von Interessenkonflikten

Partner sind aufgefordert, im Umgang mit Geschäftspartnern Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Basis zu treffen und sich nicht von persönlichen und eigenen finanziellen Interessen beeinflussen zu lassen.

 

Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

Partner sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen finanziellen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

III. Umwelt, Gesundheit und Sicherheit

Umweltverantwortung

Partner müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

 

Umweltfreundliche Produktion

In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien zu – geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung.

 

Umweltfreundliche Produkte

Alle in der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltstandards ihres Marktsegments erfüllen. Dies gilt für den gesamten Produktlebenszyklus und alle verwendeten Materialien. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, müssen identifiziert worden sein. Für sie ist ein Gefahrenstoffmanagement einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können. Partner sind aufgefordert, die Inhalte dieses Dokuments an ihre Lieferanten weiterzugeben, diese zur Einhaltung derselben Anforderungen zu verpflichten und die Beachtung dieser Nachhaltigkeitsstandards in der gesamten Lieferkette zu überprüfen.

 

Produktsicherheit und -qualität

Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Kriterien für Qualität sowie aktive und passive Sicherheit erfüllen. Sie müssen gemäß ihrem Verwendungszweck sicher genutzt werden.

 

Stand: 03/2024